Leistungssteigerung im Handwerk

Mit dem Programm werden Einzelprojekte Thüringer Handwerksorganisationen gefördert, z.B. zur Unterstützung des Transfers neuer Technologien und Innovationen, zur Unterstützung bei der Zusammenarbeit von Unternehmen, bei der Digitalisierung und vieles mehr. Dieser Einzelprojektförderung ist ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Darüber hinaus werden Zuwendungen für die Durchführung praktischer Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend gewährt. Der Zuschuss beträgt in der Regel 70 Prozent (Einzelprojekte) bzw. 90 Prozent (Wettbewerbe) der förderfähigen Ausgaben. 

Förderprogrammdetails

Mit der Förderung werden Maßnahmen unterstützt, die der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen dienen.

Gefördert werden:

1. Einzelprojekte

  • Gefördert werden Einzelprojekte, welche i.d.R. entsprechend eines vorgeschalteten Konzeptauswahlverfahrens ausgewählt wurden. Die inhaltliche Ausrichtung wird über das jeweilige Konzeptauswahlverfahren festgelegt und orientiert sich grundsätzlich an folgenden Themengebieten:
    • Unterstützung des Transfers neuer Technologien, Innovationen und Nachhaltigkeit
    • Unterstützung der Zusammenarbeit von Betrieben im Sinne einer kooperativen Wertschöpfung
    • Unterstützung bei der Digitalisierung des Handwerks
  • Zuwendungsfähige Ausgaben:
    • sämtliche zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben
    • tatsächliches projektbezogenes Gesamtbruttoentgelt der Projektmitarbeiter*innen bis TV-L 11 sowie Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers als Pauschalsatz i.H.v. 19,975 % des Gesamtbruttoentgeltes

2. Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend

  • Gefördert werden praktische Leistungswettbewerbe für Thüringen sowie länderübergreifende Wettbewerbe.
  • zuwendungsfähige Ausgaben:
    • tatsächlich im Projekt anfallende Personalausgaben für die Vorbereitung, Koordination und Organisation der Wettbewerbe
    • Entschädigungssätze für Aufsichtspersonen und Bewerber*innen
    • projektbezogene tatsächliche Sachausgaben z.B. Miete für Werkstätten oder Veranstaltungsräume, Materialausgaben, Druckerzeugnisse, Porto, Versorgungsausgaben, Ausgaben für musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Ausgaben für Siegprämien sowie Fahrt- und Übernachtungsausgaben

Voraussetzungen:

1. Einzelprojekte

  • Gefördert werden Einzelprojekte, welche i.d.R. entsprechend eines vorgeschalteten Konzeptauswahlverfahrens ausgewählt wurden.
    • Das Konzeptauswahlverfahren wird durch einen öffentlichen Aufruf mit Angabe der Schwerpunktthemen auf der Internetseite der TAB veröffentlicht (siehe Downloads bzw. Infoseite aktuelle Calls).
    • Der Aufruf bestimmt einen Stichtag für die Einreichung eines Konzeptes sowie die jeweiligen Kriterien für die Ausrichtung des Konzeptes und die Projektdauer.
  • Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die TAB bzw. mit Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.

2. Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend

  • Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
  • Mindestteilnahmezahl für einen zu fördernden Landesleistungswettbewerb soll bei 5 Teilnehmer*innen je Gewerk liegen (Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich).
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die TAB bzw. mit Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.

Die Zuwendung erhalten Thüringer Handwerksorganisationen.

1. Einzelprojekte

  • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • im Einzelfall bei Projekten im überragenden Landesinteresse bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

2. Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend

bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

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