LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft

Hinweis

Die neue Förderperiode 2023 – 2027 ist gestartet.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das TAB-Portal.

Der Stichtag zur Einreichung der Vorprojekte für zukünftige Innovationsprojekte ist der 31.03.2024. 
Alle dafür notwendigen Antragsformulare finden Sie im TAB-Förderportal. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden Sie in unserem Merkblatt zum Antrag.

Für die Förderanträge in den Richtlinien IFL (Innovationsförderung) und ZFL (Zusammenarbeitsförderung) ist die Frist zur Einreichung der 30.06.2024.
Für diese Anträge wird das TAB-Förderportal voraussichtlich ab Mai 2024 zur Antragstellung freigegeben.

Bei Fragen zur Innovationsförderung wenden Sie sich bitte an die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Frau Scholle, Tel.: +49 361 574041-221, E-Mail: innovation@tlllr.thueringen.de.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.

IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.

Förderprogrammdetails

Einen Überblick über erfolgreich abgeschlossene Projekte in der Förderperiode 2014 – 2020 finden Sie unter LFE 2014 - Projekte.

Eine Zusammenfassung von Projekten der Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie zukünftig hier.
Bei Fragen zu bereits geförderten Projekten sowie Anfragen zu Projektideen schreiben Sie uns gern an unter agrar@aufbaubank.de. Bei Fragen zu Projekten der Innovationsförderung steht Ihnen die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Jena ebenfalls gern unter innovation@tlllr.thueringen.de zur Verfügung.

IFL: Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

Details entnehmen Sie bitte der unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinie.

ZFL: Gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Absatzförderung, Umwelt- und Tierwohlprojekte, soziale und solidarische Landwirtschaft und vieles mehr.

Unterstützt wird die Zusammenarbeit in Form von Kooperationen und Netzwerken im Rahmen der ZFL-Förderung zu folgenden Förderschwerpunkten (gemäß Entwurf Förderrichtlinie):

a) klima-, ressourcen- und umweltschonende sowie tierwohlgerechte Landwirtschaft und Landnutzung

Förderschwerpunkt ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum mit dem Ziel der Erarbeitung und Umsetzung von Projekten und Strategien zur:

  • Verbreitung/Anwendung von ressourcen- und klimaschonenden und ressourceneffizienten sowie standortangepassten und integrierten Landbewirtschaftung,
  • Weiterentwicklung ökologischer Verfahren,
  • Reduzierung des Treibhausgasausstoßes,
  • Verbesserung und Ausbau einer tierwohlgerechten Landwirtschaft.

b) Minderung der Auswirkungen oder Anpassung an den Klimawandel

Förderschwerpunkt ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum mit dem Ziel der Erarbeitung und Umsetzung von Projekten und Strategien zur Minderung der Auswirkungen oder Anpassung an den Klimawandel insbesondere durch Änderungen in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion unter anderem bei Anbaukulturen, Düngung, Fruchtfolge, Pflanzenschutz, Bodenschutz und Bewässerung sowie zur Anpassung gegenüber Hitzestress bei Nutztieren. Ziel ist es, eine hohe Anpassungsfähigkeit und Resilienz der Land- und Forstwirtschaft an die Klimaveränderungen zu erreichen.

c) Zusammenarbeit zum Schutz und zur Steigerung der biologischen Vielfalt

Förderschwerpunkt ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum mit dem Ziel der Erarbeitung und Umsetzung von Projekten und Strategien zum Schutz und zur Steigerung der Biodiversität, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften, da diese auch für die Produktionsmöglichkeiten der Land- und Forstwirtschaft unter sich wandeln-den Umweltbedingungen zentral sind (z. B. Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit). Die Zusammenarbeit soll sich auf mindestens einen der nachfolgenden Schwerpunkte beziehen:

  • Erhaltung von Lebensräumen und Arten innerhalb von Schutzgebieten zur Umsetzung von Natura 2000 auf landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen,
  • Erhöhung des Anteils an naturnahen Flächen und Landschaftselementen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und somit von Lebensräumen auch außerhalb von Schutzgebieten, Sicherung einer langfristigen Erhaltung und einer nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, wie bedrohter Nutztierrassen oder Kulturpflanzensorten, aber auch von Wildpflanzenarten für Ernährung und Landwirtschaft,
  • nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung.

d) Zusammenarbeit zur Fachkräftesicherung (einschließlich Nachwuchsgewinnung) in der Land- und Forstwirtschaft, Bildungs- und Informationsmaßnahmen zur Verbraucheraufklärung und zur Verbesserung des Images in der Land- und Forstwirtschaft


Förderschwerpunkt ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum mit dem Ziel der Erarbeitung und Umsetzung von Projekten und Strategien zur Fachkräftesicherung (sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland) und zur Verbreitung von Informationen über die Land- und Forstwirtschaft, unter anderem in Form von Ernährungsbildung und Verbraucheraufklärung, mit dem Ziel das Image der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern.

e) Digitalisierung der Landwirtschaft

Unterstützt wird die Zusammenarbeit sowie der Erfahrungs- und Informationsaustausch von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum, um eine breite Anwendung von neuen Verfahren, Technologien und Produkten auf dem Gebiet der Digitalisierung der Land- und Forstwirtschaft voranzutreiben. Unterstützt werden Zusammenarbeitsprojekte zur Etablierung von zukunftsfähigen digitalen Lösungen in der Praxis, welche die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

f) Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote

Unterstützt wird die Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum mit dem Ziel, landtouristische Angebote durch die Erarbeitung von Projekten und Strategien aufzubauen, zu etablieren und zu vermarkten. Dabei soll die Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Diversifizierung auf dem Gebiet des ländlichen Tourismus verbessert und die Attraktivität des ländlichen Raums erhöht werden.

g) Etablierung und Unterstützung der Sozialen und Solidarischen Landwirtschaft
Gegenstand der Förderung ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum mit dem Ziel der Erarbeitung von Projekten und Strategien zum Aufbau und zur Etablierung der Sozialen und Solidarischen Landwirtschaft auf regionaler Ebene sowie von Maßnahmen zur Information über die Inhalte, Anforderungen oder Angebote der Sozialen und Solidarischen Landwirtschaft.

Unterstützt wird des Weiteren die Zusammenarbeit in Form von Netzwerken sowie Kooperationen, die ausschließlich im Rahmen dieser Netzwerke entwickelt werden, zu folgendem Förderschwerpunkt:

Etablierung, Ausbau oder Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten
Gegenstand der Förderung ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus und zwischen den Bereichen Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft sowie anderen Aktiven im ländlichen Raum mit dem Ziel der Erarbeitung von Projekten und Strategien zur Etablierung und zum Ausbau regionaler Versorgungsketten und lokaler Märkte, der besseren Anpassung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Erfordernisse des Marktes und einer nachhaltigen Ent-wicklung. Damit soll vor allem die regionale Zusammenarbeit gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten im Markt verbessert werden.

        Vorhabensauswahl:
        Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der von der Verwaltungsbehörde festgelegten Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
        Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt unter Berücksichtigung der Zielstellungen des EPLR.
        Bei der Vorhabensauswahl können nur vollständige und bewilligungsreife Anträge berücksichtigt werden.

        Bewilligungsstelle:
        Die Einreichung der Anträge erfolgt demnächst über das TAB-Förderportal.
        Die Formulare können dort runter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.
        Aktuell ist der Antrag bitte auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden:

        Thüringer Aufbaubank
        Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
        Abteilung Agrarförderung
        Gorkistr. 9
        99084 Erfurt

        Rechtsgrundlagen
        Im GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden ab 2023 erstmals die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP in einem gemeinsamen Planungsdokument programmiert und darüber umgesetzt. Ebenfalls neu ist, dass das Planungsdokument nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erstellt wird, sondern ein gemeinsames Dokument von Bund und Ländern ist.
        Der GAP-Strategieplan wurde am 21. November 2022 durch die Europäische Kommission genehmigt: EU-Förderung GAP 2023–2027 | TMIL (thueringen.de).

        Die Richtlinien des TMIL zur Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (IFL) sowie der  Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (ZFL). 

        Es können nur Projekte gefördert werden, welche in Thüringen durchgeführt werden.

        IFL:
        • Kooperationen zur Vorbereitung von Innovationsprojekten und Einrichtung von OG´s
        • Operationelle Gruppen (OG´s) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
        Die Operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kooperation über das EIP-Netzwerk zu veröffentlichen.

        ZFL: Kooperationen, an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
        Das geförderte Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und den in der Förderrichtlinie unter Zuwendungsvoraussetzungen genannten Zielen/Zwecken entsprechen.

        Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner*innen ist in beiden Fällen durch eine Kooperationsvertrag geregelt.

        IFL: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

        IFL Vorprojekte: 90 % der anfallenden Personalkosten nach StEK inkl. Gemeinkostenpauschale, max. EUR 30.000

        ZFL: 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

        Hinweis zu den Downloads

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